Anfang Mai dieses Jahrs hat sich das Bundeskabinett auf ein Recht auf eine deutschlandweite Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s im Download geeinigt. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats entgegnet nun, dass eine höhere Geschwindigkeit von etwa 30 Mbit/s zeitgemäßer wäre. Wird die Entscheidung jetzt noch angepasst?
Ein neues Telekommunikationsgesetz wurde bereits Mitte 2021 verabschiedet und Ende des letzten Jahres umgesetzt. Hierbei wurde bereits eine Mindestgeschwindigkeit veranschlagt, die genaue Datenrate aber noch nicht festgelegt. Damals wurde in der Branche um eine Geschwindigkeit von 20-30 Mbit/s spekuliert. Zu Beginn vom Mai 2022 hat sich das Bundeskabinett dann geeinigt: Im Download sollen in Deutschland mindestens 10 Mbit/s zur Verfügung stehen, im Upload sind es 1,7 Mbit/s. Die Empfehlung der Bundesnetzagentur sah hier zunächst nur 1,3 Mbit/s vor. Eine echte Revolution im Surfspeed steht Deutschland also nicht bevor – die meisten Nutzer haben eh einen höheren Speed. Gleichzeitig reichen 10 Mbit/s im Download für moderne Anwendungen, vor allem wenn der Anschluss von mehreren Personen genutzt wird, teilweise nicht mehr aus.
Das sieht auch der Verkehrsausschuss des Bundesrates so: Dieser spricht eine Empfehlung von 30,8 Mbit/s im Download und 5,2 Mbit/s im Upload aus. Also ein dreifach höherer Mindestspeed, als er aktuell vom Bundeskabinett vorgesehen ist. Der Verkehrsausschuss bemängelt, dass der derzeitige Vorschlag „unterambitioniert und nicht zeitgerecht“ sei.
Der Vorstoß im Verkehrsausschuss kommt wohl von den Vertretern Niedersachsens. Das Vorhaben soll bei einer Abstimmung von sieben weiteren Bundesländern unterstützt werden, vier Länder enthielten sich während fünf dagegen stimmten. Dabei ist anzumerken, dass das Gewicht des Ausschusses hinsichtlich der Gesetzentwicklung verhältnismäßig gering ist. Trotzdem bleibt abzuwarten, ob das Kabinett den Gegenwind einfach so ignorieren kann.
Unterstützung bekommt das Bundeskabinett mit seinem aktuellen Vorhaben vom Bundesverband Breitbandkommunikation. Sven Knapp, Politikchef von Breko, meint dazu: „Sollten sich die Bundesländer mit ihren Forderungen durchsetzen, wäre das das Aus für die Glasfaserziele der Bundesregierung. Die Unternehmen wären gezwungen, ihre bereits bestehenden Ausbauplanungen zu ändern und um zu priorisieren, um über ganz Deutschland verteilt einzelne Haushalte anzuschließen.“
Welche Zahlen tatsächlich als Mindestgeschwindigkeiten im Gesetz veranschlagt werden, wird sich erst in einigen Monaten zeigen.