Zwei Jahre lang dauerte die Ausarbeitung, jetzt wurde es final im Bundestag durchgewunken. Das neue Telekommunikationsgesetz steht kurz vor der Umsetzung. Es muss nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Die Meinungen zum neuen TKG von Medien und unterschiedlichen Interessensverbänden bilden ein breites Spektrum.
Das aktuelle Telekommunikationsgesetz ist tatsächlich schon ordentlich in die Jahre gekommen. 2004 wurde die letzte Grundfassung verabschiedet. Ein inzwischen 17 Jahre altes Gesetz, das sich mit stets im Wandel befindlichen Sachverhältnissen befasst, bedarf dringend einer Neuauflage. Zwischendurch gab es zwar kleine Abänderungen, aber eine ganz frische Version wurde trotzdem vielerseits gefordert.
Laut Breitbandverband ANGA sei das verabschiedete Gesetz ein „durchwachsenes Ergebnis für den Gigabit-Ausbau“. Der Verband befürwortet, dass die Mindesvertragslaufzeit von 24 Monaten weiter bestand hat. Allerdings sind Mobilfunk- und Telekommunikationsunternehmen nun dazu verpflichtet, Kunden ebenso ein 12-monatiges Angebot zu unterbreiten. So sollen Verbraucher informiert entscheiden können.
„Das neue Telekommunikationsgesetz setzt wichtige Akzente für die entscheidende Etappe des Glasfaserausbaus in Deutschland, nutzt aber leider nicht alle Möglichkeiten für ein echtes Ausbaubeschleunigungsgesetz“, so Dr. Stephan Albers, BREKO Breitbandverband Deutschland. Ein Bestandteil des neuen Gesetzes ist das „Glasfaserbereitstellungsentgelt“, welcher stärkere Anreize für schnellen Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern liefern soll. Laut Albers bietet dieser Gesichtspunkt „eine Riesenchance für die MieterInnen und die Wohnungswirtschaft.“ So sollen in Zukunft verstärkt auch Mieter von Mehrfamilienhäusern in den Genuss von Gigabit-Internet kommen. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass z.B. alternative Installationsvorgänge für Glasfaserkabel wie Trenching nicht als Standard bis in die Wohnhäuser zugelassen wurde. Außerdem sei es schade, dass keine Zentralisierung der Bau- und Betriebsgenehmigungen vorgenommen wurde.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, kurz VATM, sieht es noch kritischer. „Der viel zu lange Kampf der Ressorts um Verbraucherschutzregelungen und erweiterte Überwachungsmöglichkeiten hat in letzter Minute zu einem Kompromiss geführt, der politisch akzeptabel erscheinen mag, aber kaum den gewünschten Schub für innovative neue Dienste und Infrastrukturausbau bringt“, bemängelt Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Im Zuge des neuen Telekommunikationsgesetztes wurde ebenso ein neues Recht auf verhältnismäßig schnelles Internet festgesetzt. Aktuell steht deutschen Verbrauchern lediglich ein „funktionaler Zugang“ mit kBit/s-Datenraten zu. Das soll sich ab Mitte 2022 ändern. Die neuen Mindestvorgaben sind noch nicht genau festgelegt und sollen zeitnah berechnet werden. Schätzungsweise sollen Internetzugänge mit 20-30 Mbit/s im Download und wenigen Mbit/s im Upload zum Mindestmaß werden. Vor allem für Bewohner ländlicherer Gebiete, die mit schlechten Internetanbindungen zu kämpfen haben, könnte das neue Recht auf Mindestgeschwindigkeiten von Bedeutung sein. Folglich sollen sich Betroffene ab nächstem Jahr bei der Bundesnetzagentur beschweren können. Nach abgehaltener Prüfung können bei entsprechendem Ergebnis Anbieter mit der Verlegung von neuen Leitungen beauftragt werden. Die anfallenden Kosten sollen von der Telekommunikationsbranche finanziert werden.