Wer sich für einen Mobilfunkanbieter und einen passenden Vertrag entscheidet, bindet sich dabei oft vertraglich für eine bestimmte Zeit. Die meisten Handytarife haben eine Laufzeit von 24 Monaten. In dieser Zeit können verschiedene Gründe auftreten, warum der Kunde seinen Tarif vorzeitig kündigen möchte – doch ist das möglich? Und wenn ja, wie?
Die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Smartphone oder der Netzqualität des derzeitigen Anbieters stellt leider keinen Kündigungsgrund dar. Deshalb sollte man sich vor Vertragsabschluss überlegen, ob man eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren eingehen möchte. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn der Anbieter den Tarif während der Vertragslaufzeit verteuert oder ein Umzug ins Ausland (siehe Auslandsaufenthalt) bevorsteht.
Da eine vorzeitige Kündigung ohne eine rechtskräftige Begründung schwierig wird, haben wir alle Möglichkeiten und Situationen zusammengefasst, die Sie von der Vertragslaufzeit entbinden.
Tipp: inzwischen bieten viele deutsche Mobilfunkanbieter monatlich kündbare Tarife an. Diese Tarife kombinieren oftmals den Leistungsumfang eines klassischen Laufzeittarifs mit der Flexibilität eines Prepaid-Tarifs.
Die Vertragsübernahme ist wahrscheinlich die einfachste Möglichkeit, aus einem laufenden Mobilfunkvertrag herauszukommen. Hierzu benötigen Sie allerdings eine Person, die bereit ist, Ihren alten Vertrag zu übernehmen. Das Umschreiben des Vertragspartners funktioniert bei den meisten Anbietern reibungslos. Der neue Vertragspartner übernimmt darauf den Tarif mit den bisherigen Konditionen inklusive der restlichen Vertragslaufzeit.
Laufende Handyverträge können auf Verkaufsplattformen, wie beispielsweise ebay Kleinanzeigen, angeboten werden.
Wenn man den laufenden Handyvertrag schnellstmöglich beenden möchte, kann unter Umständen eine einmalige Auszahlung erfolgen. Der Kunde zahlt dabei die kompletten Gebühren der restlichen Vertragslaufzeit. Allerdings ist diese Lösung selten und kommt nur in Einzelfällen vor. Ob dieser Weg für Sie möglich ist, erfahren Sie direkt bei Ihrem Anbieter.
Auslandsaufenthalt | Privatinsolvenz | Sterbefall |
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Wenn Sie sich für eine gewisse Zeit im Ausland aufhalten, können Sie Ihren Handyvertrag deswegen zwar nicht kündigen, aber oftmals aussetzen. Der Vertrag wird stillgelegt und erst dann fortgesetzt, wenn Sie sich wieder in Deutschland befinden. Falls Sie einen dauerhaften Umzug ins Ausland anstreben, können Sie ein Sonderkündigungsrecht erwirken. Hierfür benötigen Sie eine amtliche Meldebescheinigung. | Wenn der Vertragspartner eine Privatinsolvenz vermeldet ist eine vorzeitige Vertragskündigung sehr wahrscheinlich. Die Privatinsolvenz ist zwar rechtlich gesehen kein Kündigungsgrund, allerdings liegt es auch im Interesse der Mobilfunkanbieter, dass in diesem Fall das Vertragsverhältnis beendet wird. | Sollte der Vertragsinhaber versterben, können die Angehörigen den Mobilfunkvertrag in der Regel sofort kündigen. Die Anbieter sind dazu nicht gesetzlich verpflichtet, allerdings erfolgt die vorzeitige Kündigung hierbei meistens aus Kulanz. Der Kündigung muss in diesem Fall eine Sterbeurkunde beigelegt werden. |
Eine Alternative zur Kündigung ist der Vertragswechsel innerhalb eines Anbieters. Dabei ist ein Wechsel in einen teureren Vertrag jederzeit möglich, wobei meistens eine neue Vertragslaufzeit aufgesetzt wird. Möchten Sie in einen günstigeren Tarif wechseln, müssen Sie bei den meisten Anbietern zunächst die ersten 12 Monate Ihrer bisherigen Vertragslaufzeit abwarten. Wie die Konditionen Ihres Mobilfunkanbieters für Wechsel in günstigere Tarife aussehen, können Sie in der Hilfe-Rubrik der jeweiligen Anbieterseite nachschlagen.
Sie können Ihren Mobilfunkvertrag nicht vorzeitig kündigen, wenn Sie z.B. Zuhause einen schlechten Empfang haben. Das ist zwar ärgerlich, stellt aber noch keinen Kündigungsgrund dar. Hierzu zählen auch einzelne Abrechnungsfehler, ein schlechter Kundenservice oder Unzufriedenheit mit der gelieferten Hardware. Bei solchen Problemen sollten Sie sich dennoch an Ihren Anbieter wenden, um schnellstmöglich eine Lösung zu finden.
Eins sollte in jedem Fall bedacht werden: die meisten Mobilfunkverträge haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Viele Nutzer vergessen diese Frist und wundern sich, dass der Vertrag nicht ausgelaufen ist. Denn wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein ganzes Jahr. Außerdem gilt es hier zu beachten, dass Tarifangebote immer wieder Sonderkonditionen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aufweisen. Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit steigt dann etwa die monatliche Grundgebühr. Sollte sich der Vertrag schließlich aufgrund einer versäumten Kündigung automatisch um weitere 12 Monate verlängern, so steigt in diesem Fall die monatliche Grundgebühr.
Ähnlich wie in Deutschland sind Smartphone-Nutzer auch in Österreich an die vertraglich festgelegte Tariflaufzeit gebunden. Es besteht zwar die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden - allerdings ist dieser Akt mit entsprechend hohen Stornogebühren verbunden. Gegebenenfalls entstehen sogar noch Kosten für die subventionierte Hardware. Allerdings wurde die Kündigungsfrist von Handyverträgen im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes von drei auf maximal einen Monat verkürzt. Das heißt, dass Konsumenten bei der Kündigung weniger Geduld brauchen und deutlich flexibler auf preiswertere Angebote reagieren können. Die Verkürzung der Frist gilt für alle neu abgeschlossenen Smartphone-, Daten-, Festnetz- und Internetverträge als SIM-Only-Varianten.