Der Bonner Telekommunikationskonzern hatte vor einiger Zeit angekündigt, in Zukunft die Datenrate in Festnetz Tarifen nach einem bestimmten Volumenverbrauch drosseln zu wollen. Eine Vertragsklausel sollte diesen Schritt umsetzen. In neuen Verträgen wollte der Konzern somit ab 2016 nach der Nutzung von 75 Gigabyte eine Verlangsamung auf 2 Mbit/s vornehmen. Allerdings wurde diese Klausel nun durch das Landgericht Köln für unzulässig erklärt. Somit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt.
Laut des Kölner Landgerichts verbinde der Verbraucher mit dem Begriff „Flatrate“ bei Festnetz Internetzugängen einen bestimmten Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit, welche keine Einschränkungen besitzt. Die geplante Klausel stelle somit eine unverhältnismäßige Benachteiligung der Telekom Vertragskunden dar. Außerdem werde das Verhältnis zwischen erhaltener Leistung und Gegenleistung erheblich verändert. So würde z.B ein High Speed VDSL-Kunde weniger als 10% der ohne Drossel möglichen Surfgeschwindigkeit nutzen können.
Das Urteil des Landgerichts Köln ist bis jetzt noch nicht rechtskräftig. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Deutsche Telekom gegen den Beschluss vorgehen wird. „Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, äußerte sich Telekom-Sprecher Philipp Blank kurz nach der Urteilsverkündung gegenüber heise online. Allerdings hat sich die Verbraucherzentrale NRW bereits auf eine mögliche Aufbereitung vorbereitet. Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW gab bekannt, dass er davon ausgehe, dass die Deutsche Telekom in Revision gehen werde. In einer solchen Situation sei die Verbraucherzentrale gewillt, die Klage bis zum Bundesgerichtshof fortzubringen.
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