Der nächste Schritt zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G ist gemacht. Jetzt wird der Bedarf der Anbieter ermittelt.
Um rechtzeitig für Planungssicherheit zu sorgen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein 5G-Bedarfsermittlungsverfahren aufgelegt. Dadurch werden die deutschen Mobilfunkanbieter gebeten ihren künftigen Frequenzbedarf für 5G anzumelden. Die BNetzA möchte so ermitteln, ob hinreichend Kapazitäten für den Bedarf der Anbieter vorliegen. Konkret geht es um die Frequenzbereiche 2 GHz sowie 3,4 GHz bis 3,7 GHz. Sollte der ermittelte Bedarf das bereitstehende Spektrum übersteigen, wird es aller Voraussicht nach zu einer Frequenzversteigerung kommen.
Für das künftige 5G-Netz sollen auch die aktuellen UMTS-Frequenzen bereitgestellt werden. Die derzeit gültigen Lizenzen für das UMTS-Netz laufen 2020 aus. Eine erneute Versteigerung dürfte daher bald anstehen.
Zudem wurden die Kapazitäten des 3,6 GHz-Bandes als potenzielle 5G-Frequenzen erkannt. Die zeitnahe Nutzung dieses Bereichs könnte dem 5G-Ausbau einen kräftigen Schub verpassen. Allerdings sollen potenzielle Interessenten auch noch in den nächsten Jahren Zugriffsmöglichkeiten erhalten.
Der Mobilfunk wird über zahlreiche Übertragungsstandards abgewickelt. Welche Standards es gibt und welche Leistungen sie ermöglichen veranschaulicht der SmartChecker-Ratgeber "LTE, UMTS & Co.: Die Übertragungsstandards".
Wer mehr über den künftigen Highspeed-Standard 5G erfahren möchte, dem sei unser Ratgeber "5G: Mobilfunkstandard der Zukunft" empfohlen.