Düsseldorf. (SCS) In einer einstweiligen Verfügung hat ein australisches Gericht den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 vorerst verboten.
Das Verbot wurde im Vorfeld einer Patentklage seitens Apple gegen Samsung ausgesprochen. Morgen wird der Termin für die Hauptverhandlung, die in wenigen Wochen beginnen soll, vor dem gleichen Gericht verkündet. Laut der vorsitzenden Richterin Annabelle Bennett hätte Apple durch die Markteinführung von Samsungs Tablet mehr zu verlieren als Samsung durch das Verkaufsverbot.
Im August diesen Jahres begannen die Verhandlungen über das Verkaufsverbot in Australien. Dabei ließ Apples Anwalt verlauten, Apple sehe Samsungs Tablet als Hauptkonkurrenten für das iPad2. Samsung hatte Apple angeboten auf zwei Multitouch-Funktionen zu verzichten, auf die Apple Patente besitzt. Außerdem hatte Samsung Apple eine Abfindungsvereinbarung vorgeschlagen. Allerdings wurde Beides von Apples Anwälten abgelehnt.
Somit hat Samsung schon im zweiten Land Verkaufsverbot für sein Tablet. Neben Australien hatte ein Gericht in Deutschland ebenfalls ein Verkaufsverbot erlassen. In Australien verklagt Apple Samsung wegen Patentverletzung bei der Nutzung der Benutzeroberfläche und in Deutschland wirft Apple Samsung vor, das iPad nachgebaut zu haben. Dabei beruft sich Apple auf ein Geschmacksmuster aus dem Jahre 2004.
Um das bereits erlassene Verkaufsverbot wenigstens in den Niederlanden zu verhindern will Samsung kleine Änderungen an den Smartphones vornehmen. In den Niederlanden hatte Apple eine Patentklage, die die Funktionen zur Handhabung betreffen, eingereicht. Unterdessen versucht Samsung Apple mit Gegenklagen unter Druck zu setzen. Der Konzern plant, das von Apple eingereichte Geschmacksmuster löschen zu lassen. Außerdem will Samsung die bevorstehende Einführung von Apples neuem iPhone 4S durch Klagen verhindern.