Als Reaktion auf ein Gerichtsurteil hebt die Deutsche Telekom die Drosselung in ihren DSL-Flatrate-Verträgen wieder auf. Gegen das Urteil für das Verbot der Drosselung legte die Telekom keine Berufung ein. Somit hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ihre Klage gegen die Deutsche Telekom gewonnen.
Die Drosselung sei eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, da die Tarife als Internetflatrate und unter der Angabe Maximalgeschwindigkeit beworben werden. Die Telekom hätte Widerspruch gegen das Urteil des Landgerichts Köln einlegen können, tat dies jedoch nicht. Der Konzern erklärte, dass im ersten Schritt das Urteil akzeptiert und keine Berufung eingereicht wird. Die Telekom bestätigte ebenfalls, dass für alle Kunden, die bereits Festnetzverträge mit einer Volumeneinschränkung gebucht haben, das Internet auch weiterhin ohne Beschränkung genutzt werden kann. „Die entsprechende Volumen-Klausel in den Tarifen wird nicht angewendet. Die Kunden müssen dafür nicht aktiv werden. Ab 5. Dezember 2013 ist diese Klausel dann aus allen Festnetztarifen ersatzlos gestrichen. Das werden wir den Kunden auch schriftlich geben."
Die neuen gedrosselten Tarife sollen frühestens im Jahr 2015 erscheinen. So sagte Telekom Deutschland-Chef Niek Jan van Damme, dass die Tarife erst in zwölf Monaten kommen werden.
Mit den neuen Tarifen wird die Telekom die "Bandbreitenkorridore im Festnetz enger fassen und Kunden bei Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, aus dem die verfügbaren Geschwindigkeiten hervorgehen." Neben den momentanen Flatrates im Festnetz sollen Volumentarife angeboten werden, die günstiger seien. Für eine echte Flatrate muss künftig mehr gezahlt werden. Weiterhin heißt es, dass zusammen mit der Bundesnetzagentur ein Messtool für das Festnetz entwickelt werden soll, dass den Kunden die nötige Datenübertragungsrate prüfen lässt. Bereits im Juni hatte die Telekom angekündigt die Drosselung der Datenübertragungsrate von 2 MBit/s statt 384 KBit/s zu erhöhen.
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