Kunden der Telekom LTE-Tarife "Call & Surf Comfort via Funk" können dreimal im Monat jeweils 10 GByte kostenlos hinzubuchen. Das hat nun der Verbraucherschutz durchgesetzt. Für Neukunden bleibt die Drosselung jedoch erhalten.
Für bestimmte LTE-Tarife hat die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Lockerung der Drosselung durchgesetzt. Nutzer, die ihren Vertrag vor dem 5. Dezember 2013 abgeschlossen haben, können somit ab Januar 2014 dreimal im Monat jeweils 10 GByte kostenlos hinzubuchen. Dies gilt für Kunden der LTE-Tarife Call & Surf Comfort via Funk.
Der Deutschen Telekom sollte nicht erlaubt sein, ihre LTE-Zugänge für die ländliche Internetversorgung zu drosseln, wenn sie diese als schnelles Internet bewirbt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte hierzu eine Abmahnung beansprucht. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt: „In letzter Sekunde hatte die Telekom wegen der nicht rechtskonformen Gestaltung ihrer LTE-Tarife noch eine Lösung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit bestehenden "Call & Surf Comfort via Funk"- Verträgen präsentiert, um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen zu vermeiden“. Eine weitere Klage soll es nun nicht geben. Henschler weiterhin: „Da hier mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen keine Verbesserung für die Verbraucher zu erzielen ist, werden wir uns nun an den Gesetzgeber wenden“.
Vodafone dagegen will die Drosselung bei den „LTE-Zuhause-Tarifen“ nicht lockern. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen reagierte das Unternehmen nicht. Der britische Mobilfunkbetreiber versuchte nicht sich mit der Verbraucherzentrale zu einigen. Katja Henschler erklärt auch hier: "Die Unterlassungserklärung, die wir in Sachen LTE-Tarife gefordert haben, hat Vodafone nicht abgegeben. Nun werden sich die Gerichte mit den Tarifen befassen müssen." Vodafone würde das Werbeversprechen auf "schnelles Internet" mit den Tarifen LTE-Zuhause S, M und L nicht einlösen. Nach Verbrauch des jeweiligen Volumens muss der Kunde kostenpflichtig neues Datenvolume hinzubuchen, ansonsten würde er den restlichen Monat auf eine Datenübertragungsrate von 384 Kbit/s gedrosselt.
Ein Gerichtsverfahren soll nun prüfen, ob bei einer solchen Tarifgestaltung eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf unter ein Zehntel der anfänglich vereinbarten Geschwindigkeit wirklich umgesetzt werden darf.
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