E-Plus schafft mobile Datenflatrate ab

In den Smartphone-Tarifen von E-Plus gibt es ab jetzt nur noch festes Datenvolumen.

Mit der Abschaffung der mobilen Datenflatrate wird das Volumen bei Verbrauch automatisch nachgebucht und der Kunde zum Zahlen aufgefordert. Die Größe des Datenvolumen ist abhängig vom gewählten Tarif. Somit gibt es dann auch keine Drosselung mehr, falls das Volumen aufgebraucht ist.

Automatische Nachbuchung

Wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist, wird automatisch weiteres dazu gebucht, welches der Kunde zahlen muss. Die automatische Nachbuchung ist nicht abschaltbar. Somit unterscheiden sich die Tarife grundlegend von den sonst üblichen Datenflatrates mit Drosselung.

Drosselung nach Erreichen der Volumengrenze

Nachdem eine festgelegte monatliche Volumengrenze erreicht ist, wird die Geschwindigkeit normalerweise durch den Anbieter gedrosselt. Der Kunde kann dann weiterhin mobiles Internet mit verminderter Geschwindigkeit benutzen, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Bei Bedarf kann aber auch neues Datenvolumen hinzugebucht werden.

Betroffen sind alle Base-Smartphone Tarife

Bei den neuen Base-Tarifen gibt es ein Datenvolumen von monatlich 50 MB bis zu 2 GB. Je nach Tarif können auch 50 oder 100 MB nachgebucht werden. Diese Nachbuchungen erfolgen bis zu dreimal im Monat. Danach wird das Datenvolumen bis Monatsende auf GPRS-Geschwindigkeit reduziert. Falls die dreimalige Nachbuchung drei Monate in Folge getätigt wird, wird für den Kunden in Zukunft das nächstgrößere Volumen gebucht.

Update vom 29.07.14:

Im Zuge einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird E-Plus die erst Anfang Juni eingeführte "Datenautomatik" wieder rückgängig machen. Dies soll bis zum 1. August erfolgen. Die Neuregelung zu den mobilen Datenflatrates mit dem automatisierten Hinzubuchen von weiteren Datenpaketen nach Verbrauch des Standardvolumens hatte in den letzten Wochen zu einer breiten öffentlichen Kritik geführt. Kunden, die die Datenautomatik nicht willentlich genutzt haben, bekommen zudem ein Widerspruchsrecht eingeräumt, wodurch entstandene Zusatzkosten zurückerstattet werden können.

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