Düsseldorf. (SCS) Den Mobilfunkbetreibern dürfen von der Bundesnetzagentur Preisvorgaben gemacht werden. Zu diesem Entschluss kam das Bundesverfassungsgericht in einem, am Donnerstag publizierten Beschluss.
Damit wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2009, von den Richtern in Karlsruhe bestätigt. Demnach stehe der Bundesnetzagentur bei ihrer Marktanalyse ein Beurteilungsspielraum zu, welcher nicht in ganzem Umfang gerichtlich überprüft werden könne. Die vier Netzbetreiber Vodafone, T-Mobile, E-Plus und o2 waren bei dem Versuch, gegen die Preisvorgaben durch die Bundesnetzagentur zu klagen, gescheitert. Die Karlsruher Richter hatten die Verfassungsbeschwerde von T-Mobile nicht zur Entscheidung angenommen. Vor knapp vier Jahren hatten die Leipziger Richter Verfügungen der Netzagentur vom August 2006 in vollem Umfang bestätigt. Die Terminierungsentgelte waren von der Regulierungsbehörde zum November 2006 um circa 16 Prozent gesenkt worden. Zudem ordnete die Regulierungsbehörde an, dass die Entgelte in Zukunft im Vorfeld genehmigt werden müssen. Um den Interessen der Verbraucher Rechnung zu tragen, sei außerdem eine enge Orientierung der Terminierungsentgelte an den tatsächlichen Kosten geboten.