Durch die Prüfung des Bundeskartellamts soll festgestellt werden, ob die Telekom “konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt”. Sollte dies der Fall sein, könnte eine unzulässige Diskriminierung vorliegen.
Momentan sehen sich die Behörden des Kartellamts jedoch noch nicht zu einem Verfahren veranlasst, so Kartellamtschef Andreas Mundt.
Hintergrund der Telekom Flatrate-Kappung
Ein Sprecher der Telekom soll bestätigt haben, dass das IPTV-Angebot Entertain ein Dienst ist, für den Kunden extra bezahlen. Deswegen sei es gerechtfertigt, dass das Übertragungsvolumen nicht angerechnet werde. Ab dem 2. Mai hat die Telekom Obergrenzen für den monatlichen Datenverkehr bei Festnetz-Flatrates in ihren Verträgen festgelegt. Werden diese überschritten, kann das Unternehmen die Bandbreite drosseln. Ab 2016 soll diese Tempo-Bremse auch technisch umgesetzt werden können. Nicht nur das Bundeskartellamt, sondern auch die Bundesnetzagentur schaut sich die Pläne der Telekom an. Es soll geprüft werden, ob “regulatorisches Handeln” erforderlich ist, um Transparenz und Netzneutralität zu wahren.
Stellungnahme der Telekom
Telekomchef René Obermann hat die Flatrate-Kappung erneut wie folgt verteidigt: “Bisher zahlen die Intensivnutzer genauso viel wie die Wenignutzer. Wir finden es fairer, wenn die, die das Netz ganz besonders viel nutzen, auch etwas mehr zahlen”. Somit soll Entertain als “Managed Service” nicht als regulärer Internetverkehr betrachtet werden und auch nicht die Netzneutralität verletzten, wenn aus der Volumenobergrenze das Telekom-IPTV-Datenaufkommen herausgerechnet wird.
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