Die scheinbar nicht enden wollende Debatte über die Roaming-Gebühren in der EU hat eine neue Wendung bekommen. Heute Morgen einigten sich Abgeordnete des Europaparlaments und Vertreter der EU-Staaten auf die Abschaffung der EU Roaming-Gebühren bis 2017.
Der Prozess zur Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU soll in zwei Schritten erfolgen. Am 30. April 2016 werden die Roaming-Gebühren gemäß der aktuellen Einigung zunächst weiter gesenkt. Konkret sollen Telefonate dann nur noch mit maximal 5 Cent zusätzlich pro Minute zu Buche schlagen dürfen. Aktuell sind 19 Cent für abgehende und 5 Cent für eingehende Anrufe erlaubt. Für den Versand einer SMS wird laut Plan ein Maximum von zusätzlich 2 Cent je Einheit gelten. Derzeit liegt der Maximalwert bei 6 Cent. Auch beim mobilen Surfen werden sich die Konditionen bereits im nächste Jahr verbessern. Ein MB Daten darf ab dem 30. April 2016 lediglich noch mit 5 Cent (gegenüber 20 Cent aktuell) abgerechnet werden. Am 15. Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU schließlich ganz verschwinden.
Mobilfunknutzer sollten sich von der neuen Einigung allerdings nicht blenden lassen. Eine vollständige Abschaffung wird es auch ab 2017 nicht geben. Denn es gibt Ausnahmeregelungen, von denen die Mobilfunkanbieter Gebrauch machen dürfen. Sofern ein Kunde etwa "regelmäßig" Mobilfunkdienstleistungen im Ausland in Anspruch nimmt, können die Anbieter das Entfallen der Roaming-Gebühren einschränken und u.U. doch gewisse Aufschläge ansetzen. Was "regelmäßig" in diesem Kontext bedeutet und welche weiteren Sonderregelungen es geben wird, dazu gibt es bisher keine Detail-Informationen.
Noch im vergangenen Monat berichteten wir, dass die Roaming-Gebühren in der EU wohl doch nicht abgeschafft werden sollen. Zuvor hatte die EU bereits mehrfach eine Abschaffung angestrebt. Nun die erneute Wendung. Es bleibt wohl anzunehmen, dass auch die jüngste Einigung nicht in Stein gemeißelt ist. Bis 2016 werden wir wohl sicherlich noch die ein oder andere Entwicklung in der Debatte beobachten können.