Kann man einen Handyvertrag auch vorzeitig kündigen?

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Eine vorzeitige Vertragskündigung ist kompliziert

Die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Smartphone oder der Netzqualität des Anbieters stellt leider keinen Kündigungsgrund dar. Deshalb sollte man sich vor Vertragsabschluss überlegen, ob man die Laufzeit von 2 Jahren eingehen möchte. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn der Anbieter den Tarif während der Vertragslaufzeit verteuert oder ein Umzug ins Ausland (siehe Auslandsaufenthalt) bevorsteht.

Da eine vorzeitige Kündigung ohne eine rechtskräftige Begründung schwierig wird, haben wir alle Möglichkeiten und Situationen zusammengefasst, die Sie von der Vertragslaufzeit entbinden.

Neuen Vertragspartner finden

Die Vertragsübernahme ist vielleicht die einfachste Möglichkeit, aus einem laufenden Mobilfunkvertrag herauszukommen. Hierzu benötigen Sie allerdings eine Person, die bereit ist, Ihren Vertrag zu übernehmen. Das Umschreiben des Vertragspartners funktioniert bei allen Anbietern reibungslos. Der neue Vertragspartner übernimmt darauf den Tarif mit den bisherigen Konditionen inklusive restlicher Vertragslaufzeit.

Laufende Verträge können auch auf Plattformen wie z.B. ebay Kleinanzeigen angeboten werden.

Aus dem Vertrag herauskaufen

Wenn man den laufenden Handyvertrag schnellstmöglich beenden möchte, kann unter Umständen eine einmalige Auszahlung erfolgen. Der Kunde zahlt dabei die kompletten Gebühren der restlichen Vertragslaufzeit. Allerdings ist diese Lösung selten und kommt nur in Einzelfällen vor. Ob dieser Weg möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem Anbieter.

Was für Situationen können noch eintreten?

Auslandsaufenthalt

Wenn Sie sich für eine gewisse Zeit im Ausland aufhalten, können Sie Ihren Handyvertrag deswegen zwar nicht kündigen, aber oftmals aussetzen. Der Vertrag wird stillgelegt und erst dann fortgesetzt, wenn Sie sich wieder in Deutschland befinden. Falls Sie einen dauerhaften Umzug ins Ausland anstreben, können Sie ein Sonderkündigungsrecht erwirken. Hierfür benötigen Sie eine amtliche Meldebescheinigung.

Privatinsolvenz

Wenn der Vertragspartner eine Privatinsolvenz vermeldet ist eine vorzeitige Vertragskündigung sehr wahrscheinlich. Die Privatinsolvenz ist zwar rechtlich gesehen kein Kündigungsgrund, allerdings liegt es auch im Interesse der Mobilfunkanbieter, dass in diesem Fall das Vertragsverhältnis beendet wird.

Sterbefall

Sollte der Vertragsinhaber versterben, können die Angehörigen den Mobilfunkvertrag in der Regel sofort kündigen. Die Anbieter sind dazu nicht gesetzlich verpflichtet, allerdings erfolgt die vorzeitige Kündigung hierbei meistens aus Kulanz. Der Kündigung muss in diesem Fall eine Sterbeurkunde beigelegt werden.

Der Vertragswechsel

Eine Alternative zur Kündigung ist der Vertragswechsel innerhalb eines Anbieters. Dabei ist ein Wechsel in einen teureren Vertrag jederzeit möglich, wobei meistens eine neue Vertragslaufzeit aufgesetzt wird. Möchten Sie in einen günstigeren Tarif wechseln, müssen Sie bei den meisten Anbietern zunächst die ersten 12 Monate Ihrer Vertragslaufzeit abwarten. Wie die Konditionen Ihres Mobilfunkanbieters für Wechsel in günstigere Tarife aussehen, können Sie in der Hilfe-Rubrik der Anbieterseite nachschlagen.

So geht’s nicht

Sie können Ihren Mobilfunkvertrag nicht vorzeitig kündigen, wenn Sie z.B. Zuhause schlechten Empfang haben. Das ist zwar ärgerlich, stellt aber noch keinen Kündigungsgrund dar. Hierzu zählen auch einzelne Abrechnungsfehler, ein schlechter Kundenservice oder Unzufriedenheit mit der gelieferten Hardware.

Vor Vertragsende kündigen

Eins sollte in jedem Fall bedacht werden: die meisten Mobilfunkverträge haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Viele Nutzer vergessen diese Frist und wundern sich, dass der Vertrag nicht ausgelaufen ist. Denn wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein ganzes Jahr.